AGB

Bezahlung von Rückbildungs- und Geburtsvorbereitungskursen
 
Die Kursstunden für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt.Hebammengebührenverordnung Baden-Württemberg.
Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen.
Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das aktuell 7,96€ pro 60Minuten. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund dienTeilnahme nicht erfolgt.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Eine vorzeitige Kündigung, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich.
Die Partnergebühr in Höhe von 60€ für die Geburtsvorbereitungskurse wird von der Krankenkasse nicht übernommen jnd muss selbst getragen werden.
Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer Quittung den Betrag zurück. Auf Wunsch stelle ich die Quittung gerne aus.
Die Partnergebühr ist spätestens 4Wochen vor Kursbeginn zu zahlen. Zahlungsmodus  und Daten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.
 
Stornierung eines Kurses
 
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4Wochen vor Beginn schriftlich oder per Mail ohne anfallende Kosten storniert werden.Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.b. Durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin keine Gebühren.
 
Veranstaltungsvorraussetzung
 
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerinnenzahl erreicht ist.
 
Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierzu erfolgt frühzeitig.